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   VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21   

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VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21 (https://dejure.org/2023,26643)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.06.2023 - 5 A 1626/21 (https://dejure.org/2023,26643)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 5 A 1626/21 (https://dejure.org/2023,26643)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 53; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1a lit c); AufenthG § 55
    Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse; individualpräventives Ausweisungsinteresse; russische Staatsangehörigkeit; Sexualdelikt; Wiederholungsgefahr; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; Ausweisung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 16).

    Bei abgeurteilten Straftaten bilden die Tilgungsfristen des § 46 Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zudem eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden dürfen, § 51 BZRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11).

    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Solchen Entscheidungen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch eine erhebliche indizielle Bedeutung zu; jedenfalls soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll (BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21; ablehnend Bay. VGH, Beschluss vom 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 -, juris).

    Wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll, bedarf es einer substantiierten Begründung (Nds. OVG, Beschluss vom 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 45 m. w. N.), die darin liegen kann, dass die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage getroffen wird als derjenigen der Strafvollstreckungskammer, etwa wenn die Ausländerbehörde oder das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, welches eine Abweichung zulässt, oder wenn die vom Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen lassen oder wenn den Strafgerichten bedeutsame Umstände des Einzelfalls nicht bekannt gewesen oder von ihnen nicht beachtet worden sind (BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (Nds. OVG, Urteil vom 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll, bedarf es einer substantiierten Begründung (Nds. OVG, Beschluss vom 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 45 m. w. N.), die darin liegen kann, dass die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage getroffen wird als derjenigen der Strafvollstreckungskammer, etwa wenn die Ausländerbehörde oder das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, welches eine Abweichung zulässt, oder wenn die vom Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen lassen oder wenn den Strafgerichten bedeutsame Umstände des Einzelfalls nicht bekannt gewesen oder von ihnen nicht beachtet worden sind (BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, NVwZ 406, 408 f.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 5.10 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Da für die gerichtliche Überprüfung der an diesen Maßstäben zu messenden Befristungsentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und ggf. zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Mögliche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bleiben der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Asylverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.2.2022 - BVerwG 1 C 6.21 -, juris).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, NVwZ 406, 408 f.).
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, NVwZ 406, 408 f.).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17

    Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

  • VG München, 13.03.2019 - M 25 K 18.2515

    Ausweisung wegen Sexualdelikten

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